Die Einkommensteuererklärung wird nach Ihrer Freigabe von uns an das zuständige Wohnsitzfinanzamt z. B. Finanzamt Altenburg elektronisch übermittelt, um eine schnellere Veranlagung zu ermöglichen. Den Termin legen Sie fest.
Bei Steuerpflichtigen mit selbstständigen Einkünften z. B. als Freiberufler oder Gewerbetreibende oder nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt.
Anstatt der Unterschrift auf der Steuererklärung unterschreibt der Mandant eine Einverständniserklärung ggf. mit Bestimmung des Übertragungszeitpunkt zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt.