• Einkommensteuererklärung für Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften aus Vermietung, Renten und Kapitalerträgen, etc.
  • Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer z. B. bei Aus- und Weiterbildung, beruflicher Umzug, doppelter Haushalt, Abfindung, etc.
  • Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer mit internationalem Bezug z. B. Progressionseinkünfte nach DBA oder ATE, Grenzgänger
  • Einkommensteuererklärung für Steuer-Ausländer z.B. aus der Schweiz, Italien oder Österreich mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige)
  • Erbschaftsteuererklärung bei Erbschaft von betrieblichen und privatem Vermögen
  • Schenkungsteuererklärung bei Schenkungen aller Art z. B. Sparguthaben, Aktien, Immobilien, Beteiligungen oder Betrieben

Die Einkommensteuererklärung wird nach Ihrer Freigabe von uns an das zuständige Wohnsitzfinanzamt z. B. Finanzamt Altenburg elektronisch übermittelt, um eine schnellere Veranlagung zu ermöglichen. Den Termin legen Sie fest.

Bei Steuerpflichtigen mit selbstständigen Einkünften z. B. als Freiberufler oder Gewerbetreibende oder nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt.

Anstatt der Unterschrift auf der Steuererklärung unterschreibt der Mandant eine Einverständniserklärung ggf. mit Bestimmung des Übertragungszeitpunkt zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt.

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