Wir erledigen Ihre steuerlichen Pflichten und noch ein bißchen mehr.
Unsere Steuerkanzlei in Altenburg berät Sie in allen steuerlichen Fragen für Unternehmen, Freiberufler und Arbeitnehmer.
Unsere Steuerkanzlei übernimmt für Sie die Finanzbuchführung-selbstverständlich auch in Arbeitsteilung.
Unsere Steuerkanzlei erstellt die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter.
Unsere Steuerkanzlei stellt für Sie handelsrechtliche Jahresabschlüsse und Steuerbilanzen auf.
Unsere Steuerkanzlei fertigt betriebliche Steuererklärungen für Unternehmen und Freiberufler sowie private Steuererklärungen auch für Arbeitnehmer und Rentner.
Unsere Steuerkanzlei berät in betriebswirtschaftlichen und soweit für Steuerberater zulässig in rechtlichen Angelegenheiten.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Steuer- und betriebswirtschaftlichen Beratung, davon mehr als 20 Jahre in eigener Steuerkanzlei betreuen wir Sie jederzeit professionell, bedürfnis- und zielorientiert.
Die Gefährdung der heutigen Menschheit entspringt nicht so sehr ihrer Macht, physikalische Vorgänge zu beherrschen, als ihrer Ohnmacht, das soziale Geschehen vernünftig zu lenken.
(Konrad Lorenz)
Wir kennen Unternehmen und Steuerbürger sowie deren Pflichten und Rechte gegenüber dem Fiskus. Wir helfen diese Pflichten zu erfüllen, verstehen uns aber nicht als Erfüllungsgehilfen der Finanzverwaltung.
Wir nehmen die Rechte dieser gegenüber wahr und versuchen es dabei nicht noch komplizierter zu machen als es ohnehin schon ist und wir versuchen die Bedürfnisse und Interessen der Unternehmen und Steuerbürger nie aus dem Auge zu verlieren.
Ganzheitliche Beratung, Fokussierung & Digitalisierung
Mitgliedschaften:
WIRTSCHAFTSKAUFFRAU
DIPLOM - BETRIEBSWIRTIN (FH)
STEUERFACHANGESTELLTE
INDUSTRIEKAUFFRAU
Sie haben steuerliche Fragen, die hier nicht beantwortet werden? Dann freuen wir uns auf das Gespräch mit Ihnen. Rufen Sie uns an unter Tel. +49 (0)3447 894569.
Klare Antwort – NEIN. Aber in regelbestätigenden Ausnahmen zwingend doch, z.B. in einem Revisionsverfahren vor dem höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH). Ansonsten besteht oftmals eine faktische, sich einfach ergebende „Pflicht“, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
In seiner Freizeit sicherlich dieselben Sachen wie andere auch. Beruflich übernimmt er mit seinem Team einen Großteil der steuerlichen Pflichtaufgaben von Bürgern und Unternehmen, wie die Finanz- und Lohnbuchführung, Gewinnermittlungen inklusive Bilanzerstellung, Steueranmeldungen und Steuererklärungen, Vertretung im Besteuerungsverfahren, Beantwortung von Fragen des Finanzamtes usw. Außerdem nimmt der Steuerberater für seine Mandanten deren steuerlichen Rechte wahr – er stellt Anträge, führt außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüche und Klagen), unterstützt bei der steuerlichen Betriebsprüfung usw. Oftmals hat er auch steuerlichen Rat zur Optimierung der Steuerlast sowie betriebswirtschaftliche Hilfe parat, unterstützt gegenüber Banken, Förderinstituten und anderen Stellen. Manchmal, wenn es die Zeit zulässt, hört ein Steuerberater auch einfach nur zu.
Wenn sie sich allein oder mit Partner selbständig machen möchten, auch bei geplanter Übernahme eines Unternehmens. Wenn sie sich als Selbständiger bisher selbst mit dem Fiskus auseinandersetzten, nun aber die Erkenntnis und oder das Gefühl haben, dass sie diese investierte Zeit anderweitig nutzen können oder die Sache ihnen ein wenig über den Kopf zu wachsen droht.
Als Rentner, wenn sie nicht wissen ob sie gegenüber dem Finanzamt Pflichten zu erfüllen haben und dies gern in Erfahrung bringen wollen.
Als Arbeitnehmer, wenn sie damit rechnen, sich etwas vom Fiskus holen zu können.
Selbstverständlich sollte auch jeder einen Steuerberater kontaktieren, der überraschend Post vom Finanzamt bekommen hat, mit der er so ohne Weiteres nichts anfangen kann.
Hinweis: Da das Steuerrecht sehr stark von Fristen geprägt ist, sollte man die Angelegenheit nicht zu lange aufschieben, unter Umständen verstreichen Fristen mit negativen Folgen für Bürger oder Unternehmen.
In den Suchportalen von Steuerberaterkammern und Steuerberaterverbänden kann man nach eingetragenen Steuerberatern mittels verschiedener Suchkriterien recherchieren. Darüber hinaus zeigen natürlich auch private Suchmaschinen im Internet viele Treffer an. Traditionell stehen Steuerberater auch in (regionalen) Telefonbüchern. Noch traditioneller (und vielleicht treffsicherer) können Familienangehörige, Freunde oder Bekannte einen Tipp geben.
ABER: Nichts von alledem kann ein persönliches Kennenlern-Gespräch ersetzen.
Eine sehr gute aber ziemlich schwer pauschal zu beantwortende Frage. Die Gebühren des Steuerberaters sind verbindlich in der Steuerberater-Vergütungsverordnung geregelt, welche man problemlos im Internet findet. Dabei geht es meist nach Gegenstandswerten, z.B. bei der Einkommensteuererklärung nach der Summe der steuerlichen Jahreseinkünfte, und hierauf nach Tabellen-Sätzen. Aber auch Zeitgebühren, z.B. bei steuerlichen Beratungen, und Pauschalierungen sind möglich. Bei außersteuerlicher, z.B. betriebswirtschaftlicher Beratung bzw. Hilfe gilt das bürgerliche Recht, sprich, was vereinbart wird. Warum sollte auch bei der Komplexität des Steuerrechts ausgerechnet die Honorarregelung des Steuerberaters einfacher sein?
Klarheit ist hier also meist nur über eine konkrete Anfrage beim (potentiellen) Steuerberater zu erreichen, hierzu muss er aber konkrete Informationen zum Auftragsumfang und zu ihren „Zahlen“ erhalten.
Grundsätzlich ja- sie selbst entscheiden und schließen Verträge mit dem Steuerberater ihres Vertrauens. Zu beachten sind gegebenenfalls Kündigungsfristen in bestehenden Steuerberatungs-Verträgen und ein Wechsel sollte Sinn machen und ausreichend überlegt sein. Der alte Steuerberater benötigt beim Wechsel i.d.R. eine schriftliche Mitteilung über die Kündigung, möglichst mit konkreter Mitteilung, was von ihm noch erwartet wird und der neue Steuerberater benötigt eine steuerliche Vertretungsvollmacht. Mit ihm ist ggf. ein neuer schriftlicher Steuerberatungsvertrag abzuschließen. Die Details werden dann zwischen alten und neuen Steuerberater in einem kollegialen Miteinander geklärt.
Wenn sie keinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder eine gemeinnützige Organisation betreiben könnte diese Frage mit ja beantwortet werden. Ob ihre Erwartungshaltung von uns erfüllt werden kann und ob sich ihre Vorstellungen von uns bestätigen können, sollte in einem persönlichen, unverbindlichen Erstgespräch geklärt werden. Erfahrungsgemäß spielen hier auch sogenannte weiche Faktoren, wie erster Eindruck und Sympathie eine große Rolle.
Im Mittelpunkt des Erstgespräches steht das persönliche Kennenlernen, aber auch die Abklärung wer welche Tätigkeiten in welcher Art und Weise erbringen sollte.
Wenn möglich sollten beim Erstgespräch eine Kopie der zuletzt eingereichten Steuererklärung und erstellten Gewinnermittlung sowie der zuletzt vorliegende Steuerbescheid mitgebracht werden.
Dieser Termin ist für sie kostenlos und unverbindlich. Möchten sie beim Ersttermin auch eine steuerliche oder sonstige Beratung, so rechnen wir diese nach Zeitgebühr ab.
Das Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns während unserer Öffnungszeiten jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Tel. +49 (0)3447 894569
Fax +49 (0)3447 894570
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E-Mail: mail@fmueller-stb.de
Dipl. Betriebswirt (FH)
Frank Müller Steuerberater
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Montag bis Freitag:
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sowie nach Vereinbarung
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